Grundgesetz Artikel 1
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen
und unveräußerlichen Menschenrechten ?
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, voll-
ziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes
Recht.
-> AUCH DIE LEGISLATIVE/GESTEZGEBUNG -> den Bundestag!
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
Vereinfacht: DIE MENSCHENRECHTE BINDEN POLTIK/GESETZGEBUNG, EXEKUTIVE/POLIZEIGEWALT UND JUDIKATIVE/RECHTSSPRECHUNG
PUNKT
ABSOLUTES RECHT UNUMSTÖSSLICHES INTERNATIONALES RECHT!
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WENN MAN PUTSCHT DANN FÜR DIE MENSCHENRECHTE UND NICHT DAGEGEN!
RICHTERN IST DAS RECHT EGAL ABER RICHTER SIND AN DAS RECHT UND DIE
RECHTSSPRECHUNG EIN FÜR ALLE MAL AN DIE MENSCHRECHTE GEBUNDEN.
SIEHE NÜRNBERGER PROZESSE.
Artikel 1 Abs 2 und Absatz 3 Grundgesetz zum Beispiel. Und bei den
Menschenrechten interessiert es einen Dreck ob die Schlampen in der
demokratischen Mehrzahl sind das ist unumstößliches ABSOLUTES Recht.
Tussis kpönnen hundertmal der Meinung sein Sie hätten als Mütter mehr
Rechte als Väter wenn es eggen die Menschrechte verströßt ist das
nichtig. Und wenn Gerichte weiterhin veruschen Urteile zu fällen
die gegen ABSOLUTES (UNANFECHTBARES) Recht verstoßen (da irrt das
BVerfG gewaltig wenn es meint seine Entscheidungen seien unanfechtbar -
sind sie - beim IStGH (Völkerrechtsverletzung) oder EGMR
(Menschenrechtsveerletzung) zum Beispiel - internationales Recht =
höheres Recht).
Und nicht ich - NIEMAND DARF RICHTER IN
EIGENER SACHE SEIN (?Zeuge? allerdings sonst gäbe es keine Vernehmung
von Opfern) sonder der EUROPÄISCHE GERICHTSHOFFÜR MENSCHNRECHTE ALS
UNABHÄNGIGE INSTANZ HAT ENSTCHIEDEN DASS DIE UNGELICHBEHANDLUNG VON
ELTERN NACH GESCHLECHT ODER BEZIEHUNGSTATUS
(geshcieden/ehelich/unverheiratet) EIN MENSCHENRECHTSVERTOSS GEGEN DIE
VÄTER IST
PUNKT
ABSOLUT UND UNUMSTÖSSLICH
http://www.fr-blog.com/2009/12/03/egmr-sorgerechtsregelung-nicht-verheirateter-vater-ist-menschenrechtsverstos/
EIN MÜTTERLICHES VETO IST NICHT VORGESEHN UND VON SO NER DORFRICHTERIN AUCH NICHT, NICHTMAL VOM BVERFG.
UND JEDE (N) DER GEGEN DIE VERFASSUNGSGEMÄSSEN RECHTE VERSTÖSST Artikel
20 Absatz 3 und 4 GG darf ich ohne mit der Wimper zu zucken eliminieren
wenn damit die Meschrechtssituation und somit die FDGO (Art 1 Absatz 2
und Absatz3 Grundgestz) wiederhergestellt werden. Was der Bundestag dazu
sagt ist unerheblich.
Wir erinnern uns: Juden veragsen = NATIonales Recht = heute vergelichbar Bundestagsebene.
Todesurteile in Nürnberger Prozessen =
Menschenrecht -> Internationales Recht -
die Eben mit der ich jetzt gegen die Regierung -erkel vorgehe
Anklageschrift gegen Göring unter 4. - ?Verbrechen gegen die Humanität?
In Deutschland hat man schonmal NAtIonales Recht über Menschenrecht
gestellt. Nach nationalem Recht war das Vergasen der Behinderten und
Juden legal und nicht zu beanstanden. Ein Verbrechen wurde es erst unter
Zuhilfenahme der Perspektive der Menschenrechte.
Beim § 1626a BGB ist es ganau so ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit!
Die Menschnrechtsbindung allein entscheidet.
Nach nationalem Recht ist das was mit den Vätern in der BRD gemacht
wird vielleicht nicht zu beanstanden. Aber als Menschenrechtsverstoß ist
es eine Sauerei welche Widerstand und Beseitiugung der sexitsichen
Regierung rechtfertigt.
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Bei Frage gehen Sie direkt damit zum Staatsanwalt bei IStGH!
Völkerrechtsverletzung - Artikel 6,7,8 Menschenrechtscharta UN!
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?Manchen Richtern ist das Recht egal?, sagt Mike Brickner, Ohio-Experte
der ACLU. ?In vielen Bezirken gibt es nur einen Richter, der sich
für das Gesetz hält, bis ihn jemand zur Rechenschaft zieht.?
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/schuldgefaengnisse-in-den-usa-treffen-die-armen-a-904042.html
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Man
darf MEUTERN/PUTSCHEN aber das betrifft dann beispielsweise das keine
Amsthilfe leisten für das eintreiben RECHTSwidrig eworbener Forderungen
(Frankfurter Sparkasse) weil ursächlich Veruntreuung von Geldern seitens
der Fraspa durch BANKEINZUG OHNE ERMÄCHTIGUNG war.
http://frankfurter-sparkasse.dynip.name/
http://dynip.name/-oehring.jpg
http://dynip.name/-freenet.jpg
Putativnotwehr - Versuch das Geld rauszuholen bevor die Banker weiter veruntreuen.
Hierbei muß der BEAMTE prüfen ob es sich um Recht habndelt oder nicht.
Offensichtlich rechtswidrige Forderungen (KORRUPETS GERICHT) darf er
nicht eintreiben § 63 BBG!