EINDRINGLICHE WARNUNG
Wohl
um meine Strafanzeigen vom 02. März und vom 11. und vom 12. Mai 2013 zu
verhöhnen wird erneut munter per Plakaten provoziert. Zudem wurden in
der Nachbarschaft erneut Scheiben einge-schlagen worüber die
Staatsanwaltschaft informiert wurde. Eine Liste wahrscheinlicher Täter
habe ich ihnen gegeben. Sie terrorisieren eindeutig zwecks
Strafvereitelung- und Nötigung zur Aussageunter-lassung im Amt was das
anhängige Privatklageverfahren 992 Bs 7/13 AG Frankfurt a.M angeht. Ich
weise zudem letztmals darauf hin daß wir uns nach Petition Pet
A-17-99-1030-021171 vom 14. April 2012 beim Deutschen Bundestag im
(Bürger-)Kriegsnotstand nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz befinden,
und solche Provokationen zum Anlaß seitens hiesiger Kriegspartei
genommen werden können ihren aufständischen Angriff gegen die
Verteidiger der Menschenrechte vom 23. Mai 2013 auf die Bundesrepublik
Deutschland bei weiterer Provokation unmittelbar und gewaltsam zu
VERGELTEN.