Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
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Sozialgericht Frankfurt a.M.
Geschäftsstelle der 5. Kammer
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Frankfurt a.M., den 16. April 2014
Aktenzeichen S5 AS 650/13 Sozialgericht Frankfurt a.M.
L7 AS 274/14 Hessisches Landessozialgericht (Berufung)
Anbei übersende ich Ihnen zur Vervollständigung der ?Tatbestand(s)?-schilderung die damals zu
3 ZS 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. gemachten
Aussagen die seinerzeit nicht gewürdigt wurden weil das Landgericht
Frankfurt a.M. eine von mir angeforderte Akte (?Hassel- beck Gutachten
2007?) wochenlang zurückhielt die ich zur Präzisierung meiner Angaben im
Ver-fahren benötigt und daher angefordert hatte. Ich habe damals
deshalb auch eine Dienstaufsichts-beschwerde gemacht. Daß ich von den
Gerichten gezielt behindert und ausgebremst werde läßt sich ja nicht nur
nachweisen anhand des Verschwindesn der Akte im Kindschaftsverfahren 9F
104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe oder einer Verhandlung !
einstweiliger Anordnung in Sache 9F 434/02 UG erst nach einem halben
Jahr am selben Gericht, auch in Frankfurt a.M. hat man sich ja mehrfach
geweigert Strafanzeigen entgegenzunehmen und der Bad homburger
Oberbürgermeister hat sogar dahingehend Einfluß genommen dafür zu sorgen
mir bei der Staatsanwaltschaft ein ?Haus-verbot? erteilen zu lassen und
beim Jugendamt damit ich keine Strafverfolgung gegen ihn anstrengen
kann. Diebzüglich bin ich wie ich inzwischen erfahren übrigens durfte
kein Einzelfall. Die unterlassene Hilfeleistung des 1. Reviers in
Frankfurt a.M. in 2007 ist zudem evident. Wir wissen auch das Mottive.
Die hatten Angst da ich den sexuellen Mißbrauch Schutzbefohlener zur
Sprache bringe für den ich den Erwürgeversuch an meiner Person
inzwischen als Verdeckungstat betrachte.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
+++
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Oberlandesgericht
Frankfurt/Main
Zeil 42
60313 Frankfurt/Main
10. Oktober 2008
3 Zs 1795/08 - Klageerwzingung
Entscheidung durch das OLG Frankfurt/Main
und Antrag auf Prozesskostenhilfe
Grund:
Polizei
und Staatsanwaltschaft waren bisher entweder unfähig - oder unwillig
(?) - in der Sache zu ermitteln. Und das seit längerem. Bis Anfang 2002
habe ich mich über mein Kind zur Duldung nötigen lassen. Dann habe ich
bis Anfang
2007 im Wissen, wie das so läuft, vor Gericht, von einer Strafverfolgung abgesehen. Diese trachte ich jetzt durchsetzen.
Ich
traue der Anwaltschaft aus gemachter Erfahrung nicht mehr über den Weg
(beispielsweise unterlassene Hilfeleistung durch RA Krutzki, der mich
Anfang 2007 bei Nötigung zur Begutachtung verhungern lassen wollte,
statt tätig zu werden, obgleich ich für Kostenübernahme gesorgt hatte).
Daher bitte ich das für die notwendige anwaltliche Vertretung beim OLG
in Sachen der folgende Klagerzwingung (sozusagen von Amts wegen) zu
sorgen und einen
Staatsanwalt auf die Sache anzusetzen, der dem Nachfragen fähig ist.
Vorwürfe:
Bedrohung,
Verleumdung, Freiheitsberaubung, Nötigung/Nachstellen mit der Absicht
der Todesfolge, erpresserischer Menschenraub, Rechtsbeugung,
Amtsmissbrauch Es kann einfach angehen, daß sich hier niemand zuständig
fühlt.
Wenn das nicht genügt, und da mehrere identische Fälle
bekannt sind zudem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung
mit dem Ziel die Rechtsweggarantie, dierechtliche Gleichbehandlung und
das Beweislastprinzip (jeder gilt solange geisteskrank, bis er für alle
Zukunft das Gegenteil beweisen kann) abzuschaffen.
Hergang/Beteiligte:
I) Erstmalige Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
Im
Dezember 1998 wurde ich vom ehemaligen Lebensgefährten und
Geschäftspartner ?Ulli? einer Komillitionin ?Andrea? (mit der ich eine
kurze Liaison hatte) bedroht, eine ganze Nacht lang belagerte dieser
meine Wohnung.
Andrea deutete mir gegenüber zudem an, fortgesetzt
von demselben belästigt zu werden. Da ich ?Ulli? kannte hatte ich meine
Zweifel ob dieser Darstellung. Über den gemeinsamen Bekanntenkreis, der
auch in meinem Betrieb beschäftigte
Subunternehmer ?Thomas?, ?Jörg?
umfasste, versuchteich in direkter Folge herauszufinden was an der Sache
drann war. An die Polizei, so hatte ich mich Andrea geeinigt, würde ich
mich nicht wenden, da Ulli ihrer Auskunft nach eine
Bewährungsstrafe
habe. Ich vernahm dem allgemeinen Dorftratsch zudem, dass Andrea
möglicherweise schwanger sei. Bei direkten Rückfragen im gemeinsamen
Bekanntenkreis wurde ich von allen meinen Bekannten diesbezüglich
angelogen.
Nur meine neue Bekanntschaft ?Uta? (zudem eine Bekannte von Andrea)
erklärte mir, daß meine Vermutungen hinsichtlich des bestehens einer
Schwangersschaft richtig seien. In der Folge wurde von meinem
Bekanntenkreis
meine neue zu Uta Liaison schlechtgeredet, mir im selben Atemzug aber
immer wieder versichert, irgendetwas Diffuses würde sich schon zum Guten
wenden.Somit ergaben sich für mich zwei gegensätzliche Annahmen.
1) Uta hätte mit ihrer Darstellung recht. Ich wäre möglicherweise Vater des werdenden Kindes von Andrea, und
beide würden bedroht.
2) Der restliche Bekanntenkreis hätte in seiner Einschätzung recht, der gesamten Sache keinerlei Bedeutung
zuzumessen, und Uta wäre im Irrtum.
Die
zweite Alternative hätte jedoch einer anders gearteten Wendung hin zum
Positiven (diffuse Andeutungen) bedurft. Diese wäre jedoch explizit
nicht meine neue Liaisongewesen, da selbe ja vom Bekanntenkreis ungern
gesehen wurde.
Also beschloß ich, vor allem um dem sich bis ins Büro
ziehenden Dorftratsch ein Ende zu bereiten, mir rechtlichen Beistand zu
holen um die Situation zu klären und negative Auswirkungen auf meine
Arbeit abzuwenden.Um dieses zu verhindern bedrohte man mich - erstmalig -
mit den Mitteln der Psychiatrie und erklärte mir, ich könne mich
hiergegen nicht wehren, ohne für geisteskrank erklärt und weggesperrt zu
werden.
Beweis:
Verschiedene EMails aus dem Bekanntenkreis an mich aus 1998/99.
Schreiben der Andrea mit Hinweis auf die ?Horrornacht? (teils handschriftlich).
Seite
eins der Darstellung der Uta in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg
(Darstellung im übrigen jedoch größtenteils verleumderisch und
unrichtig).
II) Zweite Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
(hier Klärung der Abstammungsverhältnisses meines Kindes)
In der Folgezeit (1999 - 2000) verzichtete ich auf weitere Beauftragung der Subunternehmer Jörg und Thomas und zog
mich in die Beziehung zu Uta zurück, da ich den Drohungen glauben schenkte. Aus dieser Beziehung enstand ein
eheähnliche Lebensgemeinschat und hieraus eine Schwangerschaft der Uta.
Unter Hinweis meines nichtaufgenommenen Kampfes gegen die psychiatrischen Diffamierungsversuche kam Uta auf
einmal auf die irrsinnige Idee das Sorgerecht für das erwartete Kind nicht teilen zu wollen. Dies alles da ich dem
?Handauflege-Zirkel? ihrer Mutter (mit dem zudem Familie des Ulli Kontakt pflegt) kritisch gegenüber stehe (?akzeptiere
das oder bring dich um?). Hierauf kommt es zur Trennung.
Beweis:
Nur um Uta zu beruhigen habe ich mit ihr zusammen 2000 einen Psychiater besucht, der ihr erklärte dass
Männer nicht deshalb geisteskrank sind, weil sie sich für ihren Nachwuchs engagieren. Ich sorge für dessen
Aussage und zwar explizit nur hierüber.
Nach dem Auszug der Uta aus der gemeinsamen Wohnungprotokolliert RA Dr. Sieg, Düsseldorf am 30.05.2000
meine Bedenken und Handlungsgründe.
Nach Geburt des Kindes gibt Uta mich zunächst als Vater des Kindes an und fordert Unterhalt, woraufhinich die
Vaterschaft einseitig urkundlich anerkenne. Um die Gewährung von Umgangsrechten gänzlich ausschließen zu können
(laut ihrer eigenen zu ?a)? als Beweis aufgeführtenStellungnahme ist dies ihrer Mutter nicht recht) entschließt sie sich
jedoch, die Unterschrift zur von ihr geforderten Urkunde nicht abgeben zu wollen.
Beweis:
Aktenzeichen 50.3.5.5048.BU.00.74, Jugendamt Bad Homburg
Verfahren 9F 104/01 KI AG Bad Homburg, 3 WF 174/01 OLG FRankfurt/Main
In der Folgezeit verzögern (auch meine und zudem mehrere unterschiedliche) Anwälte das Verfahren unterBeihilfe der
Richter am AG Bad Homburg und des Jugendamtes die das Kind betreffenden Verfahren. Schlußendlich gebe ich
unter Protest das Umgangsverfahren auf, da der anwaltliche Rufmord eine Gefahr für mein Unternehmen darstellt.
Beweise:
Dienstaufsichtsbeschwerde 3133 E - IV/4 - 1140/02 LG Frankfurt/Main
Überprüfung durch RA Dr. Sieg, Düsseldorf ergibt Fehler der Anwälte Perpelitz, Dr. Wetzel und Asche, Bad
Homburg
Weigerung des Jugendamtes in Sachen Entscheidung des RiAG Knauth tätig zu werden
RA Dr. Finger, Frankfurt stellt keinen Antrag auf Säumnisurteil, als sich Gelegenheit bietet
RiAG Leichthammer verzögert mögliche Begutachtung schon im Vorverfahren und schließt unser Angebot zurGüte,
begleiteten Umgang bis zur Endentscheidung aus, diemit der Begründung es sei ihr ja von RiAG Dr. Knauth
berichtet worden, welchen Wirbel (gemeint ist wohl die DAB) ich um das Verfahren gemacht habe.
III) Dritte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindungdes Rechtsweges.
Nachdem
ich Verfahren einstellen lassen habe, geht die Belästigung durch die
Psychiatrie weiter. Ich werde per offenem Schreiben im Büro aufgefordert
mich hinsichtlich des eingestellten Verfahrens psychiatrisch
begutachten zu
lassen. Als ich dies unter Verweis auf die
Einstellung des Verfahrens ablehne, und vor allem in dem diesbezüglichen
Telefonat mit dem Gutachter feststelle, daß dieser über jede Menge
Informationen verfügt, die sich allein auf die
verleumderische
Hetzschrift der Uta stützen können,nicht jedoch einen Gutachtenauftrag
wie im Verfahren angedacht, stellt man Betreuungsantrag gegen mich. Im
übrigen führt das Vorgehen zu extremen Spannungen mit den
Mitgesellschaftern
meines Unternehmens. Schlussendlich ist eine weitere Zusammenarbeit
nicht mehr möglich. Wieder erklärt man mir, ich hätte keine Möglichkeit
mich rechtlich hiergegen zu wehren.
Beweise:
Existenz des eingestellten Betreuungsverfahren 42 XVII B 34/03 AG Bad Homburg (Einsicht wird nicht zugestimmt)
In
der Folgezeit werde ich - welch Zufall - erneut von einer ?angeblich
geprügelten Frau? behelligt, von Hunden gebissen (wobei es die Polzei es
nicht für nötig hält Anzeige aufzunehmen), ?
Beweis:
Zeugin Schmitz-Scior, Bad Homburg.
Nachdem
sich die Polizei in Bad Homburg auch noch weigert einfachster
Strafanzeige nachzugehen und statt dessen die Frechheit besitzt gegen
mich zu ermitteln, da ich auf den rechtsfreien Raum hingewiesen habe,
den RiAG
Leichthammer geschaffen hat, ?? jetzt darf man sich wohl
nur noch selbst schützen, wenn es die Justiz nicht tut ??, beschließe
ich Bad Homburg zu verlassen.
Beweis:
eingestelltes
Verfahren der angeblichen Bedrohung 332 Js 32999/06 und nicht
bearbeitete ?hilfsweise? Strafanzeige 5/4 QS 11/07 LG Frankfurt/Main (da
ja eine Wiederaufnahme der Sache nicht möglich war).
IV) Vierte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
Durch
einen Homburger bekannten ?Chris? erfahre ichdass ein weiterer Fall
existiert ?Ducreay?, in demdieselben Anwälte und Richter mit denselben
Mitteln Umgangsrechte verhindern. Zudem erfahre ich nahezu
zeitglichdurch die
Presse vom Fall ?Görgülü?. Ich beschließe
daraufhinderen Anliegen zu unterstützen, indem ich die anwaltlichen
Verleumdungen seitens der RAe Asfour insofern ad absurdum führe, als ich
selbe zur Einreichung einer ?Invaliditätsrente? aufgrund des (Achtung:
Ironie) ?psychiatrisch Sachverständigen Gutachtenschriftsatzes? (Ironie
Ende)
nutze. Als es aber darum geht, eine Rente zu beziehen weilmich die
Beschuldigten zum Narren stempeln wollten, also die Allgemeinheit für
das Versagen des Staatesim weitesten Sinne in die Haftung zu nehmen,
ergibt sich -
oh Wunder - gutachterlich meine vollkommene
Gesundheit. Ich arbeite Anfang 2007 nochmal deutlich das Vorgehen der
Psychiatrie, in diesem Falle von Dr. Golusda(?Nötigung zur
Begutachtung?) heraus. Daraufhin erstatte ich Strafanzeige. Da die
Staatsanwaltschaft (beispielsweise in Person Dr. Wüst, Fabry wurde vom
Fall wegbefördert) keinerlei Klärung der ihr vorliegenden Vorwürfe
herbeiführen will, ebenso RiLG Dr. Lodzik, landet die Sache dann
schlußendlich dort, wo ich sie (nachdem ansonsten niemand tätig werden
wollte) bereits Anfang 2007 avisiert habe, nämlich bei Ihnen.
Beweisw:
Akte
3 Zs 1795/08 als Verweis auf die Beweissammmlung unter 3540 Js
219084/07 (nicht etwa aus 08, ?schallersche Rechtschreibschwäche??) die
unter Behinderung der Akteneinsicht durch das AG Frankfurt/Main nicht
rechtzeitig fertigwurde.
Zeugin Nowatius, Heusenstamm
Zeuge Knak, Bad Homburg
Zeugin Brehm, Frankfurt/Main
Mit freundlichem Gruß,
Maximilian Bähring
Nachrichtlich in Kopie
Hessisches Ministerim der Justiz 0611/32-2763
Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050
Generalbundesnwalt Karlsruhe 0721/8191-590
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