?Gib mir Geld lass ich Anklage zu? - EINE REISENSCHWEINEREI!
Der Bürger wird ?zusammengeschlagen? von einer Polizei die sich (ACHTUNG VERRÄTERISCH: laut eigenen Angaben)
?provoziert gefühlt? hat dadurch daß man sie aufgefordert hat ihre
Arbeit zu machen. Statt daß die Dienstaufsicht nun von sich aus
ermitteln würde oder die Amts- oder Staatsanwaltschaft wird man von
diesen nicht informiert ob Schritte gegen die Benatmen eingeleitet
werden. Daher reicht am selbst den Strafantrag im Rahmen sogenannter
strafrechtlicher Privatklage (VORSICHT: das ist nicht gleich Zivilklage)
ein. Allerdings muß man jetzt aufpassen daß die von Amts wegen nicht
doch noch per Dienstaufsicht gegen die vorgehen denn es gibt ein
Doppelbestrafungsverbot und ansonsten würden die Polizisten zwei oder
mehr mal für das selbe Verbrechen angeklagt. Einmal per Privatklage wo
man selbst den Ankläger ?gibt?, einmal vom richtigen Staatsanwalt. Es
gibt also eine Sperrwirkung. Die eine Anklage verhindet die andere. Und
weil Sie einem nicht mitteilen ob die Strafverfolgunsgbehörden gegen die
Beamten vorgehen kann man die Privaklagesache nicht weitrverfolgen. Und
dafür wollen die jetzt auch gerne noch einen Vorschuß haben und dann
fürs nichtstun gelich nochmal Geld. Von Sozialhilfeempfängern deren
Einkommen sowieso pfändungsfrei ist.
weiter: http://anschlag215.tumblr.com/post/84703170459/
+++
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226 oder +49 (0)176 65605075
Fax: +49 (0)69 67831634
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: +49 / (0)69 / 13767-6738
Oberlandesgericht
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 03. Mai 2014
5/4 Qs 23/14 Landegerich Frankfurt a.M. (992 BS 7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M.) weitere (sofortige) Beschwerde Kosten
Soeben,
03. Mai 2014 erreicht mich mit einfacher Briefpost in meinem
Briefkasten Anschreiben mit Beschluß in vorgenannter Sache das
Anschreiben datiert auf den 30. April 2014, am selben Tage ist der
Beschluß vom 29. April 2014 ausgefertigt. Erhalt ihres Schreibens
überschneidet sich mit zeit-gleich zur Post gegebener
Verfassungsbeschwerde in der Sache und mit Petition beim hessischen
Landtag in der Angelegenheit! Was ihren Beschluß angeht:
Ich lege (sofortige) weitere Beschwerde ein und stelle fest: Der Sachverhalt wird falsch dargestellt.
Am
21. Februar 2014 wurde mir Einstellungsbeschluß der Privatklagesache
vom 19. Februar 2014 ausgefertigt am 20. Februar 2014 förmlich
zugestellt ? ohne Kostenentscheid- und nicht etwa eine anfechtbare
Kostenforderung. In diesem ging es inhaltlich darum daß ein begehrter
Vorschuß nicht bezahlt worden ist und weil seitens des Richters nicht
geprüft worden ist ob sich die Dienstaufsicht der Polizei, der
Amtskläger (und/oder?) die Staatsnwaltschaft inzwischen der Sache
annimmt und somit die von mir eingerichte Privatklagesache unnötig macht
weil es ein Doppelbestrafungsverbot gibt.
Am 22. (oder - in
meiner Abschrift schwer lesbar - 27.) August 2013 reiche ich
handschriftlich Privatklage ein. Am 14. Dezember 2014 geht mir daraufhin
Schreiben des Gerichtes datiert auf den 15. November 2013 zu. Dieses
hatte man mutmaßlich absichtlich in Haina einen Monat lang unterschlagen
/ zurückgehalten um so aus formalen Gründen Verfahreneinstellung zu
erreichen. In diesem wurde ich aufgefordert einen ominösen
Gebührenvorschuß zu leisten und zwar bis zum 15. Dezember 2013. Sofort
bei Erhalt des Schreibens habe ich geantwortet! Am 18. Dezember 2013
bitte ich Richter Pulch bei Übersendung einer Liste der Täter
Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten ob diese ihrerseites
gegen dieselben vorzugehen gedenkt was aufgrund Doppelbestrafungs-verbot
meine Privatklage überflüssig machen würde. Das wird vom Richter
einfach ignoriert. Zudem habe ich am 27. Dezember 2013 weiteres Material
eingereicht aus dem die sich widersprechenden Aussagen der Täter den
Tathergang betreffend erkennbar werden Am 10. Januar 2014 erinnere ich,
14 Tage später, den Richter nochmals schriftlich hieran, am 30. Januar
2014 übergab ich die Sache mittels Generalstaatsanwaltschaft an
Staatsanwalt Dr. König (involviert seit dem 18. Dezember 2013).
Wo
kommen wir denn hin wenn man Sozialhilfeempfängern auch noch Geld
abnötigen kann dafür daß die Dinestaufsciht der Polizei ihre Arbeit
nicht macht wenn die Beamten Bürger zusammen-schlagen und man deshalb
selbst die Arbeit des Amts-/Staatswanwalts machen muß? Schweinerei!
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
+++
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226 oder +49 (0)176 65605075
Fax: +49 (0)69 67831634
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: +49 / (0)6151 / 350-459
Hessischer Landtag
- Petitionsauschuß -
Schlossplatz 1?3
D-65183 Wiesbaden
Frankfurt a.M., den 03. Mai 2014
992 BS 7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M.
Es
kann ja wohl nicht sein daß bei der Vorbereitung einer strafrechtlichen
Privatklage - die notwendig wird weil die Ermittlunsgbehörden untätig
bleiben - Kosten anfallen.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
+++
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226 oder +49 (0)176 65605075
Fax: +49 (0)69 67831634
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: +49 / (0)721 / 9101-382
Bundesvefassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76133 Karlsruhe
Frankfurt a.M., den 03. Mai 2014
Verfassungsbeschwerde
992 BS 7/13 Amstgericht Frankfurt a.M.
Hiermit
erhebe ich Verafssungsbeschwerde. Es kann nicht sein daß bei der
Vorbereitung einer strafrechtlichen Privatklage - die notwendig wird
weil die Ermittlunsgbehörden untätig bleiben - Kosten anfallen.
Die
verletzten Grundrechte entnehmen sie dem beigefügten Schreieben datiert
dauf den 02. Mai 2014. Wäre Privatklage an Zahlung von
Vorschüßengebudnen würde es Menschen die von Sozialhilfe leben
generell unmöglich sein gegen prügelnde Polizisten vorzugehen so
die Staatswnaltschaft selbst diese in Schutz nimmt.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
weiter: http://anschlag215.tumblr.com/post/84703170459/