Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
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Amtsgericht
- Betreuungsgericht -
Gerichtsstraße 2
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 04. Mai 2014
Anregung der Untersuchung auf seien Geisteszustand des Richters am
Amtsgericht Pulch nach dessen verbringen in eine geschlossene Anstalt
Ich
habe eine starfrechtlich Privatklage eingereicht gegen Polizeibeamte
die mich ?verprügelt? haben. Und zwar weil meiner Erfahrung mit der
hessischen Polizei und mit der Amts- und/oder Staatsanwalt-schaft
im hiesigen Oberlandesgerichtsbezirk als potentieller Nebenkläger nach
nicht zu erwarten ist da diese die Sache von sich aus zur Anklage
bringt.
Für dieses Verfahren will der Richter einen Vorschuß und
zwar von mir der ohnehin schon ? unter anderem die Folge von massiver
saatlicher Willkür ? von Sozialhilfe / H(artz)IV lebt ? solche
Vor-schüsse also definitiv nicht leisten kann. Begrüdnet wurde das mit
Aufwenudngn für irgendwelche Zeugenladungen wobei zum Zeitpunkt des
geforderten Vorschuße noch keinerlei Zeugen in der Sache benannt
worden waren. Ich habe dieZahlung des Vorschußes verweigert.
Nun
bekomme ich ? unabhängig vom Vorschuß ? eine nochmalige Rechnung in Höhe
von 70,00 Euro für eine Verfahrensgebühr für ein eingsetelltes
Verfahren ? ganz ohne anfechtbaren Kostenfest-setzungsbeschluß ? wohl
zusätzlich zum eingeforderten Kostenvorschuß. Zumidnest ist mir nicht
bekannt gemacht worden daß diese Forderung zurückgenaommen worden wäre.
Außerdem hat man die Kostenrechnung von der Gerichtskasse statt mit der
Post ?durch Niederlegung? in meinen Brief-kasten befördert wodurch
zusätzliche unnötige Gebühren in Höhe von 10,50 Euro entstanden sind.
Mal
abgesehndavondaß ich das der Staatsanwlatschaft weitegregereicht habe:
Der versucht doch zu verhidnern das Verfahren gegen Beamte im rahmen der
Privatklaleg eröffnet wird indem er dei Straf-verfolgung er Prozessy
anhängig macht von zahlungen die das Opfer nicht leisten kann. Das ist
so-wohl Strafvereitlung im Amte als auch Rechtsbeugung und im Zivilrecht
wäre das Vorschußbetrug.
Der Richter ist ganz offensichtlich
größenWAHNSINNIG und hält sich für unangreifbar. Sein Vorgehen stellt
eine massive Gefährdung des demokratsichen Rechtsstaates (mit Betonung
auf letzterem) dar.
Daher rege ich an den Richter mal
?ordentlich? zu ?psychiatrisieren?, zumal sowas Rufschädigend ist was ?
so der Staatsanwalt ein Verfahren gegen ihn anstrengt -.meiner
Prozesspartei äußerst dienlich ist wenn seine Aussagen wegen
Psychiaterkontakt in Zweifel gezogen werden können.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)