Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: 0721/9101-382
per Einschreiben Einwurf
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe
Frankfurt a.M., den 13. Mai 2014
EILT! HILFE! Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Artikel 103 Grundgesetz
3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. /
92 F 493/13 SO Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe Väterliches Sorgerecht Tabea-Tara Riek (* 19.09.2000)
Mein Grundrecht auf richterliches Gehör wird auf das empfindlichste
verletzt. Das Gericht führt ? ganz ohne meine Beteiligung an mündlichen
Verhandlungen ? einfach Verfahren in denen es allein eine Partei anhört.
Seit mehr als 13½ Jahren klage ich nun in der Sache. Das Gericht tut
alles um mir mein Kind weiter zu entfremden und begünstigt die
scientologyartige ?Reiki?-Sekte in der die Kindesmutter aktiv ist. Mir
wird das Sorgerecht bicher vorenthalten udn zwar ellein um zu verhindern
daß ich das Kind aus der gefährlichen Skete heraushalte.
Zudem
hilft das Gericht der Kindeswohlgefährdung wegen BDSM/Sado-Maso-Milieu
Kontakten im Umfeld der Mutter des Kindes nicht ab. Die Schlamper im
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. lassen sogar im schriftlichen Verfahren
Anträge einfach verschwinden wenn es ihnen passt. Das Recht wird aufs
massivste gebeugt.
Allein die Kindesmutter darf verleumden, auch
wenn die ?Titte voll Hardenberg? ist was das Stillen eines Kindes
angeht oder die Muttermilch voller Nikotin. So eine sexistsiche
Riesenschweinerei.
Ich will daß diese Sexisten mir ? und am
besten der gesamten Medienöffentlichkeit ? ins Gesicht schauen müssen
wenn Sie sich wieder gegen die Menschenrechte vergehen!
Mit freundlichem Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)