Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: (0) 69/ 28 24 87
persönlich per Einwurf zugestellt
Herrn Rechtsanwalt
Stefan Bonn
Schillerstraße 28
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 13. Mai 2014
Ihr Telefax vom 14. Mai 2014, Zeitpunkt des Versandstempels 14. Mai 2014, 12:05 Uhr
aufgrund
des: Strafrechtsentschädigungsverfahren 4 StrES 18/14
Generalstaatsanwaltschaft (Haftentschädigungsverfahren zu 5/04 KLs ?
3540 Js 225496/13 (42/13) Landgericht Frankfurt a.M. /
3 WS 1170/13 Oberlandesgericht - 3 RWs 1180/13 Generalstaats-anwaltschaft jeweils Frankfurt a.M.)
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bonn,
Ich
fürchte sie haben ich falsch verstanden. Ich mußte den Offenbarungseid
leisten und weiß deshalb nicht ob ich über das Geld überhaupt verfügen
darf oder es sofort gepfändet wird. Deshalb bat ich um klärenden Kontakt
zu Frau Rinnelt oder dem Gläubiger, der Frankfurter Sparkasse 1822.
Deshab habe ich versucht beide zu informieren wobei sowohl die Briefe an
Frau Rinnelt zurückkommen als auch die Post für Gläubigervertreter
Rechtsanwalt Dr.Ernst Hruby. Frau Rinnelt habe ich per EMail erreicht
und diese sagte ich solle mich direkt mit dem Gläubiger in Verbindung
setzen was ich getan habe. Die Forderung der Frau Rinnelt enthielt nicht
nur falsche Zinsberechnungen, nein auch die Höhe der Zinsen war
rechtswidrig weil die Bank aus einer Sachbeschädigungs-Straftat einen
Zins-gewinn erzielen wollte in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, wobei
ihr als Ersatz im Falle eines unfreiwilligen Kredites nur der Zinssatz
zustehen sollte der ihr als Schaden entsteht.
Der Forderung der
Frankfurter Sparkasse liegt eine Enstchädigungsleistung zugrunde die mir
einen Tatvorwurf zugrunde legt dahingehend ich hätte in der Filiale
Hanauer-Landstraße Ecke Hölderlin-straße betrunken randalierend eine
Schaufensterscheibe eingeworfen.
Mehrfach war es zwischen mir un
der Bank darüber zu teils lautstarkem Streit gekommen daß die Bank
meinen damaligen Internetprovider Alice/Hansenet jeden Monat 5 ?uro mehr
abbuchen ließ als ich für dessen Leistungserbringung mit diesem
vertraglich vereinbart hatte. Ich habe das strafrechtlich als
Veruntreuung des Guthabens (meine H(artz)IV-Sozialleistungen) auf meinem
Girokonto bezeichnet und mit Konsequenzen gedroht. Ich hatte mehrfach ?
auch Internet-schriftlich ? begehrt die Einzugs-ermächtigung des
Providers hansenet/Alice von der Bankseite her zu sperren. Meine Anrufe
bei Hansnet/Alice bei denen ich mich um Klärung der monatlich um 5 ?uro
überhöhten Rechnung bemühte waren fruchtlos verlaufen, so wie man das
eben kennt: kostenflichtige 0190/0900er Rufnummer wie bei
Schmuddelangeboten, ewige Warteschleifen, niemand zuständig, Antworten
?Machen sie es doch im Internet selbst? ? dort war allerdings der
Zugriff auf die kostenpflichtige Zusatzoption ?Virenscanner-Probeabo?
nicht abbestellbar. Ich bat daraufhin die denen erteilte
Einzugs-ermächtigung widerrufen zu können, das gescah nicht. Daher
begehrt ich dann bei meiner Hausbank, der Frankfurter Sparkasse eine
bankseitige Sperrung der Einzugsermächtigung.
Zum Vetragsschluß mit Hansenet/Alice war es wie folgt gekommen.
?/-2-
-2-
Der
ursprüngliche ieasy (heute Unitymedia)Vertrag den ich eigentlich hatte
war gesperrt worden als man mir anfang 2007 für mehrere Monate gar keine
Sozialleistungen ausbezahlte (5. Februar bis 28. April 2007) um mich
seitens des Jobcenters in eine psychiatrische Begutachtung zu nötigen
meiner ironisch/zynisch/Sarkastischen ?Renteneinreichung? wegen. Zudem
kündigte mein Vermieter den Haus-Breitband-Kabelfernsehdienst aus
Kostengründen auf. Damit hätte ich um das Angebot nutzen zu können
zusätzlich eines separat zu bezahlenden Kabel-TV-Anschlußes bedurft. Das
ist so ungefähr wie mit den alten nicht-entbündelten DSL-Angeboten der
Teekom wo man zum T-Online Anschluß immer noch einen Telefon- oder ISDN
Asnschluß zusätzlich kaufen mußte.
Genau zu diesem Zeitpunkt
hatten Drückerkolonnen des Providers Freenet hier im Hause regelrecht
überfallartig Daten ergaunert. Die klingelten bei mir und wollten mir
einen Freenet Vertrag verkaufen. Ich habe denen gesagt daß ich noch
nicht wisse ob mein ieasy-Vetrag auf dem Kabel wieder ange-schaltet
würde der momentan nicht funktioniere. Während ich das sagte hatte der
Verkäufer bereits die ihm bekanten Anschriftsdaten in ein
Auftragsformular eingetragen. Ich sagte ausdrücklich bis die Sache mit
ieasy geklärt sei würde ich ihm das nicht unterschreiben. Er entgegenete
ich habe ja sowieso mindestens 14 Tage Bedenkzeit. Nach 14 Tagen bekam
ich ? obgleich ich gesagt hatte ich würde den Vertrag nicht abschließen
und die Unterschrift verweigert hatte ? ein Paket mit einem Router.
Freenet (heute mobilcom) hat dann einfach den nicht unterschriebenen
(und damit nicht zustande gekommenen / (siehe Anlage nicht
unterschriebener Freenet Vertrag (grün)) Vertrag erfüllen lassen und
dabei einfach Geld abgebucht. Meine Nachbar Yshar Muxaram und ein paar
weitere Mitmieter (Ein Herr Praveen und ein Herr Obermann) haben den
Anshcluß dann mittels WLAN einfach drahtlos genutzt womit ich
stillschweigend einverstanden war. Freenet wollte von mir dann später
für eine Zusatoption des Angebotes 5 ?uro haben was ich nicht zahlen
wollte. Daraufhin sperrten Sie den Anschluß. Und jetzt wird es
(abgesehen vom übererfüllen eines nicht zustande gekommen Vetrages)
richtig kriminell:
Ich habe dann ? für die Übergangszeit bis zur
Klärung der Angelegenheit der Überzahlung - einen monatlich kündbaren
Anschluß bei Hansenet/Alice geordert. Das Internetcafe in der Straße
gegen-über hatte ich gebeten mich dort per WLAN-Bridge anschließen zu
können und denen sogar eine drahtlose WLAN-Bridge (Longshine LCS 5-54)
mitgebracht die auf mein WLAN vorkonfiguriert war
(ist dort verblieben), aber die wollten mir nicht weiterhelfen, ich war so einige Wochen ohne Netz.
Und
auf diesem Anschluß war dann auf einmal das
Virenscanner-Zusatoptons-Abo für 5 ?uo im Monat aktiv. (?Hallo? Nicht
gebuchte 5 ?uro Zusatoption ? kennen wir das von Irgndwoher? Richtig,
vom freenet Vertrag?). Darüber kam es dann zur Auseinderstzung mit der
Frankfurter Sparkasse ob dieses Geld einfach so abgebucht werden dürfe.
Die Bank stellte sich nun auf die Position die für den Einzug zu hoher
Entgelter benutzte Einzugsermächtigung sei eine ?Privatangelegenheit?
zwischen mir und dem Anbieter weshalb Sie, die Bank entgegen meines
(auch (Internet-)schriftlichen)-Auftrages denen erlaube Geld abzubuchen
von einem bei ihr, der Bank, geführten Girokonto von dem das Geld ? ohne
Genehmigung ? einfach entnommen werde. Ich nenn das Untreue. Und als
das das dritte Mal vorgekommen ist bin ich lautstark geworden. Abends
hatte ich nachdem ich michmit einem oder zwei Six-Packs Bier in Stimmung
gebracht habe die Polizei angerufen und denen erklärt Sie sollten
ver-hindern daß die Bank anderen erlaube sich einfach ? trotz
widerrfuener Einzusgermächtigung ? an Guthaben (aus im übrigen
pfändungsfreien Sozailleistungen) auf Giro-Kundenkonten zu bedienen. Das
sei Untreue und damit eine Straftat. Dies drohe und sie sollten jetzt
aktiv werden. Die Polizei hat das verweigert. Soviel zu den Ereignissen
die zur Sachbeschädigung bei der Bank geführt haben sollen. Denn nach
dafürhalten der Polizei habe ich daraufhin ? Nachts - der
Sachbeareiterin der Bank die Scheibe eingeworfen, weil die Banken (siehe
Libor/Griechenland) ja eh machen was Sie wollen und die Polizei einem
sowiso nicht helfe. Ich habe mich dazu denen genüber nicht weiter
eingelassen.
Und diese eingeworfene Glasscheibe bei der Bank sind
die etwa 1.500 ?uro Kosten die dieselbe nun einklagte. Vor Gericht kam
mir der Richter Jastroch dann richtig blöd und befand einfach mal ?
ganz diktatorisch wie ein Roland Freisler - über seinen eigenen Ablehnungsantrag.
?/-3-
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Die
Rechtsabteilung II der Bank, die so groß ist daß sie davon
(Rechtsabteilungen) gleich mehrere hat wollte zudem nämlich auch noch
Geld für einen in erster Instanz ? nicht erfoderlichen Anwalt
ein-klagen, jenen Glübigeerverterter Dr. Hruby der sich jetzt als nicht
erreichbar herausstellt.
Der Richter Jastroch ?den ich wegen
Befangenheit abgelehnt hatte ? seinerzeit hatte ich Schwierig-keiten
mich zu verteidigen weil das Jobcenter mir mein H(artz)IV kürzte -
drückte mir ein Sämnisurteil rein, und das Landgericht ließ mich keine
Beschwerde machen wil ich kein Anwalt sei und bekanntlich
? ERST -
ab derselben Instanz anwaltliche Vertreterpflicht herrscht. Ich hätte
allerdings nur Prozess-kostenhilfe bekommen um diese Hürde nehmen zu
können wenn ich ? schon an dieser Stelle - einen Offenbarungseid
geleistet hätte. Damals hatte ich aber eher das Problem mir dann ? weil
zeitgleich wegen Baurbeiten der Strom abgestellt worden war ? aus
PET-Wasserflaschen die ich mit Lebens-mittelgutscheinen des Jobcenters
erstand in etwa 3 ?uro Bargeld aus Pfand zugenerieren mit Hilfe dieses
Geldes konnte ich dann im Internetcafe doch noch meine Eingaben ans
Gericht schreiben.
Die Korrupten Beamten (?Helferkonferenz?) haben
also ganz massiv versucht mich daran zu hindern meine Rechte vor Gericht
duchzusetzen.
Jetzt wird es noch besser: War der Strom für meine
Wohnung vorher ? ich weiß, das ist ungewöhnlcih, war aber dem Jobcenter
bekannt und von diesem auch aus dem Wohngeld herausgerechnet worden -
im Mietvertrag über pauschale Nebenkosten inbegriffen gewesen so sollte
nun jeder einen eigenen Verag abschließen. Ich machte ? sobald die
Sanktionen vom Jobcenter aufhörten ? einen Online-Vertrag mit der
Mainova der etwas günsiger ist als der Grundversorgungstarif weil die
Rechnungen nur via Internet einsehbar sind und nicht per Post versendet
werden. Der Elektriker (ein herr Horr) der den wegen des Anbaus von
Solarpanelen auf unserem Hausdach erforderlich gewordenen neuen Zähler
anklemmen sollte wollte auf einmal daß ich ihm auf einem Formular
unterschrieb bei dem ich gleichzietig den teureren Grundversorgungstarif
der Mainova zahlen sollte. Er wollte 100 Euro in bar habe ? andernfalsl
kein Zähler ? und folglich kein Strom. Wieso erzähle ich das? Nun:
schon wieder so eine Drückerkolonnenpraxis wie bei freenet , denen mit
den nicht unterschrieben Verträgen.
Ich habe ihm dann gegen
Unterschrift auf einer Quittung einen Teilbetrag gezahlt und
anschließend die Staatsanwaltschaft unter Vorlage der Quittung dieser
abgenötigten Teilzahlung zu Hilfe gerufen.
Wegen der
Auseinandersetzung mit Hansenet/Alice sperrten diese den Anschluß,
vorher hatte ich jede der überhöhten Rechnungen einzeln zurückgebucht
und dann den richtigen Rechnugsbetrag über-wiesen was jedesmal 6(?) Euro
Gebühren kostete. Zeitgleich kündigte mir die Frankfurter Sparkasse
dann das Girkonto. Bis das neue eröffnet war habe ich dann ? um die
jedesmal 6 Euro Bareinzahl-ungsgebühren zu sparen ? einmal sogar einem
Bekannten (Christian Knak) von mir das Geld für meine Miete in die Hand
gedrückt mit der Bitte es von seinem Konto aus zu überweisen um die
horrenden Bankgebühren für Einzahlung auf fremdes Konto zu sparen.
Jetzt
bin ich bei der Postbank. Und ich hatte eine Internet-Anschluß von
vodafone abgeschlossen nachdem Hansenet/Alice nicht mehr leistete (ist
gekündigt). Für das Relay meiner Mails hatte ich außerdem einen VServer
bei heckrath.net in Nürnberg stehen. Dieser ist gehackt wrden, erkennbar
daran daß ich die ?Konsole? (wie das unter Unix heißt) dort zeitweise
nicht nutzen konnte um von dort aus auf mein Postbank-Onlinebanking
zuzugreifen. Das funktionierte nämlich von Frankfurt a.M. aus nicht und
so kam ich auf die Idee zur prüfen ob es ein Problem sei das nur bei
vodafone in Frankfurt auftrete. Von Nürnberg aus war das Onlinebanking
dann nutzbar. Zwei Tage später bekam ich dort ?SSL-Errors? was bedeutet
daß die OpenSSL-Implementierung des debian-VHost-Systems bei
heckrath.net (ein Reseller von hetzner?) auf welche der Texmodusbrowser
?Links? aufsetzt kompro-mittiert (gehackt) sein muß. Ich erinnere in
diesem Zusammenhang an den Hack der debian Source- Repisitories
irgendwann zwischen 2003 und 06 der durch die Internet-Medien ging. Für
das unbrauchbar geworden System wollte heckrath dann trotzdem noch Geld
haben was zu einer gerichtlichen Auseinderstaung führte. In der dessen
Anwalt Weidentahler Schriftsätze ablieferte die so voller Schreibfehler
waren daß mich das an den Anwalt Dr. Finger aus den Verfahren wegen
meiner Tochter erinnerte, der BRAO mit BRA-G-O und §1684 mit § 1711 BGB
verwechselte.
?/-4-
-4-
Damals stellte heckrath einfach den
Betrieb des Systems ein. Und klagte nachher für ein nicht nutz-bares
System Zahlungen ein. Mit einem Legastheniker-Anwalt der in erster
Instanz nur zusätzliche kosten erzeugte. Der soll mir mal vormachen wie
er die Leistung für den nicht nutzbaren VServer im Nachhinein erfüllen
will damit seine Forderung auch nur ansatzweise berechtigt wäre. Er
wollte Geld haben für Monate in denen er keinerlei Leistungen erbracht
hatte. Ich hab das dann des lieben Friedens willen gezahlt, denn das
Amstgericht Frankfurt a.M. machte wie üblich was es will nur nicht sich
an Recht und Gesetz zu halten und ich hatte ? ohne einen Offenbarungseid
als Erfordernis für Gewährung von Prozesskostenhilfe zu leisten ? kein
Geld um das vor dem Land- oder Oberlandes-gericht durchzuklagen. Ich
habe das System dann gegen einen VServer bei Starto in Berlin getauscht.
Kurze
Zeit später wurde unabhängig davon auch mein vodafone/?Haupt?-anschluß
in Frankfurt a.M. ziel einer Hackerattacke die sich durch zielgerichtet
nach SSH/VoIP suchenden Port-/IP-Rangescans ankündigte. Dieser mein
Internetanschluß ist gehackt und dafür mißbraucht worden für über 2.500
?uro Gespräche nach Cuba auf meine Rechnung zu führen. Nachweisen kann
ich allein Attacken aus Italien und USA vom 13. Oktober 2010 im Vorfeld
der Aktion.
Die Polizei hat sich geweigert zu ermitteln ?
stattdessen wurde ich wpohlegemerkt als Opfer der Attacke von den
Polizisten verhaftet und unsach-gemäß gefesselt so das Bessuren
enstanden. Meine Eingaben ans BKA (internationale Kriminalität von
USA/Italien aus) wurden zwar per Post beantwortet doch in diesen
schlecht gemachten Briefen schrieb das BKA sogar die eigene Faxnummer
falsch. Wieder und wieder habe ich die ?Karnevalspolizei? (die ich so
nenne weil sie grundsätzlcih keine Dienstausweise vorzeigen und ihre
stocknüchternen Opfer von Karnevalsdienstag auf Aschermittwosch auch
ganz gerne mal in Psychiatrien einsperren in der Hoffnung man fände bei
illegalen abgenötigten Blutproben Alkohol) gebeten zu ermitteln. Pampig
kamen Wochen später und zwar am 11.11. (Karnevalsbeginn) ominöse
Fragbögen aus deren Struktur bereits hervorging daß die keierlei Lust
hatten sich auch nur im entferntesten damit zu beschäftigen weil kein
bisschen meiner Tatbestands-childerung aufgenommenworden war ? es war
das übliche ?machen sie es schriftlich? und wenn man es dann schriftlich
macht heißt es ?machen sie es eben nochmal? oder ?kann ich nichts zu
sagen ohne Aktenzeichen? ? und beim erstamaligen Einreichen bekommt man
nunmal keines mitgeteilt ? zudem verweigert amn einem ja auch noch
Akteneinsicht oder die Staatsnwalstchaft erteilt einem ?Hausverbot? wenn
man begehrt in die Nebnklage zu gehen). Deshalb habe ich dann
Petitionen (unter anderem beim Europäischen Parlament) gemacht und eine
Beschwerde an Interpol geschrieben. Man ging wohl aufgrund der Nähe
meiner Wohnung zu EZB und des Anrufszieles Cuba (da liegt der
Terrorkanst Guantanamo Bay) von Terrorismus aus. ?Unser? Verfahren ist
der Rache der Polizisten für meine Beschwerden zuzuordnen.
Und jetzt weiß ich nicht ? und hatte Sie deshalb gebeten das für mich im Rahmen ihres
Mandates zu klären - ob ich überhaupt Gelder aus der Enstchädigung haben darf:
- weil ich H(artz)IV beziehe und das Jobcenter da eventuell Anspruch darauf erheben
könnte (immerhin wurd ich vom 23. Juli bis 8.November 2013 ja vom Staat ernährt)
- und weil ich wegen der Frankfurter Sparkasse-Glasscheibenforderung habe den
Offenbarungseid leisten müssen. (Auch dort hätte Einspruch wegen Anwaltspflicht
vordem Landgericht des Offenbarungseides bedurft um Prozesskostenhilfe beantragen
zu können. Für einen H/artz)IV Empfänger wohlgemerkt.)
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
P.S.:
(Anderes Thema:) Sowohl Offenbarunsgeid als auch psychiatrische
Entmündigung wären Wege gewesen an das Stimmrecht meiner
50%-Unternehensanteil der msd (1999-2003) zu kommen. Es gibt Leute die
daran massiv wirtschaftliche Interessen haben. Nötigung/Mordvrsuche, so
seh ich das.
?
weiter: http://anschlag215.tumblr.com/post/85730503114/
30 C 1503/10 (25) Amtsgericht Frankfurt a.M.
DR 0880/11 und DR 1310/11 (GVin (b) Rinnelt)
-Glasschaden Frankfurter Sparkasse 1822 -
3210 Js 245910/11 Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
3210 Js 250535/11 Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
3ZS 2564/11 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
31 C 1784/11 (17) Amstgericht Frankfurt a.M.
- VServer Nürnberg heckrath.net -
241 Js 22968/12 Amtsanwaltschaft Frankfurt a.M.
- Elektriker Horr -
weiter: http://anschlag215.tumblr.com/post/85730503114/