Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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http://www.maximilian.baehring.at/
http://www.buvriek.baehring.at/
http://www.take-ca.re/
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name/
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorb per Fax: +49 (0)69 / 1367-2100
nächstgelegene Polizeidienststelle
mittels Oberstaatsanwalt Dr. König
via Generalstaatsanwalstchaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 21. Mai 2014
Hiermit ersatte ich Strafanzeige gegen die Polizisten aus diesem
Beitrag Straf- Anzeige wegen Beihilfe zur Kindesentführung, strafbar
nach § 235 (1) 4 StGB.
Jeder Vater hat automatisch das
Umgansrecht mit seinem Kind. Wenn es nicht gerichtlich geregelt ist und
noch kein Herausgabebeschluß für das Kind existiert bedeutet es deshalb
nicht daß es nicht existent sei. Der Petitionsauschuß des deutschen
Budnestages hat im Falle Adler eindeutig aufgeführt daß für besonders
eklatante Fälle von Umgangsvereitelung der strafrechtliche Weg der
Anzieg eienr Kidnesentführung zu beschreiten sei. Siehe http://adler.dynip.name/ (oder auch:
http://take-ca.re/petadler.htm)
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)